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____ Kostenübernahme

Privat Versicherte/Beihilfe Berechtigte:

Private Krankenkassen sowie die Beihilfe übernehmen die Behandlungskosten bei „krankheitswertiger“ Problematik in der Regel problemlos. In einigen Fällen ist in den Verträgen privater Versicherungen die Anzahl der therapeutischen Sitzungen pro Jahr beschränkt. Es macht Sinn, sich vorab über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen zu informieren. 
Die Kosten für das Erstgespräch werden in der Regel ohne Antrag von Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle übernommen.

Selbstzahler:

Selbstverständlich können Sie die Kosten für meine therapeutische Behandlung auch selbst begleichen. Die Kosten für eine Behandlung sind in der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) geregelt.

Gesetzlich Versicherte:

Ich bin als approbierte psychologische Psychotherapeutin in einem Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie) im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eingetragen, verfüge aber über keinen Kassensitz. Aus diesem Grund kann ich derzeit leider nicht über die gesetzlichen Versicherungen abrechnen.

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